Fortbildung
Unterbringungsentscheidungen im Kinderschutz und Pflegekinder – Onlineseminar

Einzelheiten

! Achtung, dieses Seminar ist nur in 2 Teilen buchbar !
14.06.2024 Teil I | 27.09.2024 Teil II

Teil I: Unterbringungsentscheidungen im Kinderschutz und Pflegekinder – Onlineseminar

Das Recht legt hohe Hürden an die Unterbringung gefährdeter Kinder und Jugendlicher
außerhalb der Herkunftsfamilie an und fordert das Hilfesystem gleichzeitig auf, Gefährdungen
möglichst präventiv zu begegnen, „oder, falls dies im Einzelfall nicht mehr möglich ist, eine
weitere Gefährdung oder Schädigung“ abzuwenden (§ 1 Abs. 3 Ziff. 3 KKG).
Internationale Forschungsbefunde zeigen hingegen, dass Pflegekinder und Kinder in
Institutionen eine Hochrisikogruppe für Fehlanpassungen bzw. Störungen ihrer Entwicklung
repräsentieren.

Praktisch stellen Unterbringungsentscheidungen für hochgefährdete Kinder erhebliche
Anforderungen an das fachliche Handeln von Jugendhilfe, Gesundheitswesen und
Familiengericht: (Wie) Kann man hochgefährdete Kinder erkennen, die voraussichtlich nicht zu
Hause groß werden können, ehe Schädigungen eintreten? (Wie) Kann ihre weitere
Lebensperspektive geklärt werden?
Diesen Fragen widmet sich das Seminar und vermittelt Fachkräften aus (insbesondere der
öffentlichen) Jugendhilfe, Gesundheitswesen und Justiz in interdisziplinärer Sicht spezifische
Fachkenntnisse zu Pflegekindern sowie zur Perspektivklärung in behördlichen und
familiengerichtlichen Unterbringungsentscheidungen im Kinderschutz.

Umgangs- und Rückführungsfragen im Kinderschutz – Onlineseminar Teil II

Kinder in „Fremdunterbringung“ leben in der Regel seelisch belastet und häufig mit unklarer
Lebensperspektive in Heimen oder Pflegefamilien. Internationalen Forschungsbefunden
zufolge gehören diese Kinder spätestens dann einer sog. Hochrisikopopulation für die
Entstehung psychischer Störungen an. Für jedes dieser Kinder fordert das Bundeskinderschutzgesetz, dass zuständige Entscheidungsträger*innen ihr fachliches Handeln im Einzelfall
auf die Reduktion des Risikos weiterer Gefährdungserfahrungen und Schädigungen des Kindes
ausrichten (§ 1 Abs. 3 Ziff. 3 KKG).

Doch wie können behördliche und familiengerichtliche Entscheidungen zu Umgangs- und
Rückführungsfragen im Kinderschutz diesem Auftrag möglichst gerecht werden? Welche
Aspekte sind hierfür maßgeblich? Und wie können die verschiedenen Akteur*innen einen
gemeinsamen Bezugspunkt generieren?

Aufbauend auf die in Teil I vermittelten theoretischen und methodischen Grundlagen zu
Unterbringungsentscheidungen und Pflegekindern, gehen wir diesen Fragen in Teil II nach
und reflektieren Chancen und Fallstricke interdisziplinärer Kooperation im Kinderschutz.

Zielgruppe: Psychologische Sachverständige im Familienrecht, Fachkräfte der Jugendhilfe,
Verfahrensbeistände, Familienrichter*innen, Anwält*innen, Berater*innen

Umfang 8 UE

Referentin Dr. Mériem Diouani-Streek

Methoden- und Materialüberblick

Das Seminar wird gestaltet durch Vorträge, Reflektion von Fragestellungen aus der behördlichen
und familiengerichtlichen Praxis in Kleingruppen sowie moderiertem Erfahrungsaustausch in der
Gruppe. Die Ergebnisse des Seminars werden abschließend gemeinsam diskutiert und visuell
gesichert. Es werden Literaturempfehlungen gegeben.

Angaben zur Referentin

Prof. Dr. Mériem Diouani-Streek, Diplom-Pädagogin, Entwicklungspsychologische Beraterin und
Therapeutin, Vertretungsprofessorin für Beratung in der Sozialen Arbeit an der Frankfurt
University of Applied Sciences. Autorin der Studie „Kontinuität im Kinderschutz –
Perspektivklärung für Pflegekinder“ (2015), deren Ergebnisse Eingang in den Reformprozess des
Kinder- und Jugendhilfegesetzes sowie in § 37c SGB VIII genommen haben.
Von 2014-2021 als beratende Expertin in dem am Bundesfamilienministerium angesiedelten
Dialogforum Pflegekinderhilfe engagiert.

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