Praktikant:in
Praktikum in der Familienrechtspsychologie

Über den Job

Das ZUS Hamburg sucht für das 2. Quartal 2025 (01.04. – 30.06.) eine(n) Praktikant:in für unsere rechtspsychologische Praxis. Du wirst direkt mit in die alltäglichen Arbeitsabläufe eingebunden, begleitest Termine und erledigst leichte Bürotätigkeiten. Dabei erhältst Du vollen Einblick in das spannende Arbeitsfeld der Familienrechtspsychologie.

Qualifikationen und Fähigkeiten

Idealerweise solltest Du Dich aktuell in deinem Studium der (Rechts-)Psychologie befinden und in einigen Semestern deinen Masterabschluss anstreben.

Vergütung und Vorteile

Das Praktikum wird monatlich mit einer Pauschale von 300€ vergütet. Erwartet wird dabei mindestens eine teilweise Anwesenheit von entweder zwei Tagen zu je drei Stunden oder von drei Tagen zu je zwei Stunden. Eine höhere Präsenz kannst Du von deiner eigenen Motivation abhängig machen. Die Praktikumszeiten sind dabei flexibel nach Absprache.

Bewerbungsprozess

Lass uns eine aussagekräftige Bewerbung (ohne Foto) zukommen an die beigefügte E-Mailadresse.

Einzelheiten

Berner Heerweg 107, Hamburg, Hamburg, Germany, 22159
Veröffentlicht:
Beginn ab:
Monatliches Gehalt:
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Ansprechpartner:in

Angaben zum Arbeitgeber

Rechtspsychologische Praxis Die Sachverständigen des ZUS Hamburg verstehen sich als Gemeinschaft freischaffender Rechtspsycholog:innen, die als Praxisverbund familienpsychologische Gutachten zu Fragestellungen wie elterlicher Sorge nach Trennung und Scheidung, Umgang, Erziehungsfähigkeit oder Kindeswohlgefährdung verfassen. Die Arbeitsweise ist strukturiert und evidenzbasiert, wobei relevante Daten mittels verschiedener methodischer Ansätze erhoben werden. In gemeinsamen Arbeitsgruppen sind die Kolleg:innen stetig engagiert, die eigene Arbeitsweise zu optimieren und so einen Mehrwert für unsere Auftraggeber zu schaffen. Möchten Sie ein rechtspsychologisches Gutachten in Auftrag geben, wenden Sie sich gern an uns! Co-Working für Psycholog:innen Das ZUS Hamburg ist ein Co-Working Space für (Rechts-)Psycholog:innen und Sachverständige. Im Praxisverbund arbeiten Kolleg:innen, die ansonsten in eigener Praxis tätig wären, sich jedoch Austausch im Team wünschen oder die keine eigenen Räumlichkeiten unterhalten möchten. Es ist auch möglich, das ZUS und seine Infrastruktur zu nutzen, wenn Sie nicht im Praxisverbund des ZUS angebunden sind, etwa eigene Patient:innen behandeln oder Fortbildungen anbieten möchten. Das ZUS erlaubt unterschiedlichste Arbeitsmodelle, die von ständiger Präsenz bis hin zur sporadischen Anwesenheit bei gleichzeitiger Arbeit im Home-Office reichen – bei geringen Fixkosten und individueller Gestaltungsfreiheit.

Psych. M.Sc.

Familienrechtspsychologie