Die Grundlagen des Umgangs und besondere Fragen der elterlichen Sorge werden aus richterlicher Sicht erörtert. Die Rechtsprechung – und manchmal ein Umgangspfleger – bewegt sich zwischen dem Grundsatz der Stärkung des Elternrechts und der kindlichen Bedürfnisse. Manchmal kann vorübergehend oder dauerhaft nur ein begleiteter Umgang stattfinden. Hilfreich ist dann ein regelgeleitetes Konzept, wie es z.B. vom Verein für Fraueninteressen/Betreuter Umgang umgesetzt wird.
In diesem Seminarblock werden rechtliche Grundlagen sowie ein Konzept für eine regelgeleitete Umgangsbegleitung vorgestellt.
Referentin:
Ri‘in AG Isabell Streif, Amtsgericht Ingolstadt
Diese Fortbildung ist Teil einer interdisziplinären Fortbildungsreihe und ist einzeln über das Anmeldeformular (siehe Website) buchbar.