Das Schreiben von Stellungnahmen zur Erziehungsfähigkeit ist eine anspruchsvolle und sehr
verantwortungsvolle Aufgabe. Sachverständigengutachten sollen wissenschaftlich ausgearbeitet sein, also transparent und nachvollziehbar, und den Stellenwert eines Beweises haben. Auch Stellungnahmen von anderen Verfahrensbeteiligten sollten diesen Anforderungen standhalten, um eine hohe Überzeugungskraft zu haben.
Referentin: Dr. Anita Plattner, Diplom-Psychologin,
Öffentlich bestellte und beeidigte Sachverständige für Sorge- und Umgangsrechtsfragen
Anmeldung per Fax +49(0)89 370 10 436
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